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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 27/2024
Stadt Diez
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Widmung der Bad Dübener Straße

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Stadtrats Diez vom 25.04.2024 wird die nachstehend genannte Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Der beigefügte unmaßstäbliche Lageplan, in dem die gewidmete Fläche mit dicker schwarzer Linie markiert ist, ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Stadt Diez. Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG als Gemeindestraße.

Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die Widmung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erheben.

Diez, den 18.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
In Vertretung
Torsten Loosen, Erster Beigeordneter