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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 27/2024
Stadt Diez
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Stadt Diez Widmung von Straßen

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Stadtrats Diez vom 21.03.2024 werden die nachstehend genannten Straßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die beigefügten unmaßstäblichen Lagepläne von Nr. 1 bis 20, in denen die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie markiert sind, sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Stadt Diez. Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße.

Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Die Widmung und die Lagepläne können während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.

Weitere Straßenwidmungen innerhalb der Gemarkung Diez werden in den folgenden Amtsblättern öffentlich bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erheben.

Diez, den 18.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
In Vertretung
Torsten Loosen, Erster Beigeordneter