Beitragssatz bleibt zunächst konstant bei 18,6 Prozent
Mütterrente III braucht Zeit für Umsetzung
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt im nächsten Jahr weiterhin konstant bei 18,6 Prozent, auch wenn aufgrund der aktuellen Wirtschaftsannahmen die Nachhaltigkeitsrücklage von 1,57 auf 1,3 Monatsausgaben zum Jahresende 2025 zurückgehen wird. Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz spricht sich deutlich dafür aus, die Mindestrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben zu erhöhen. Das Nettorentenniveau liegt vor Steuern voraussichtlich bis 2028 bei 48 Prozent, auch ohne Verlängerung der sogenannten Haltelinie. Unter Vorsitz von Thomas Breuer (Versichertenseite) informierten sich die Delegierten der Vertreterversammlung DRV Rheinland-Pfalz in ihrer heutigen Sitzung in Speyer über aktuelle rentenpolitische Themen und die Entwicklungen beim rheinland-pfälzischen Rentenversicherer.
Sofortprogramm der Bundesregierung: Haltelinie, Mindestrücklage und Mütterrente III
In ihrem Sofortprogramm hat die neue Bundesregierung unter anderem die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031, die Anhebung der Mindestrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben und die sogenannte Mütterrente III - die Anhebung der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um 0,5 auf 3 Punkte - beschlossen.
Die Finanzierung soll laut Koalitionsvertrag aus dem Bundeshaushalt erfolgen. „Wir werden hier sehr genau darauf achten, dass diese Zusage eingehalten wird. Die Beitragszahlenden dürfen nicht zusätzlich belastet werden“, betonte Vorstandsvorsitzende Beate Petry (Arbeitgeberseite) in ihrem Bericht.
Sie erläuterte, dass die technische Umsetzung der Mütterrente III nach Verkündung des Gesetzes Ende dieses Jahres rund zwei Jahre benötige. „Es kann nicht auf die Programmierungen der bereits umgesetzten Mütterenten I und II zurückgegriffen werden. Das liegt daran, dass es in den letzten Jahren mehrere Gesetzesänderungen gegeben hat, die es jetzt neu zu berücksichtigen gilt“, so die Vorstandsvorsitzende. Dies gelte auch für Wechselwirkungen zu anderen Leistungen der Rentenversicherung oder auch anderer Sozialleistungsträger. Außerdem seien die IT-Kapazitäten der Rentenversicherung derzeit noch durch die Umsetzung anderer, schon beschlossener Gesetze stark ausgelastet - allen voran durch die Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.