Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 28/2025
Altendiez
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Nachdem die Ruhefrist abgelaufen ist, sollen die entsprechenden Gräber zur Abräumung aufgerufen werden. Gemäß § 13 (4) der geltenden Friedhofssatzung ist das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit 3 Monate vorher öffentlich bekanntzugeben.

Reihen- und Urnenreihengrabstätten

Belegungszeitraum 1969 – 1990

Die auf den Grabstätten befindlichen Grabmale und sonstigen Grabausstattungen sowie alle Fundamente incl. Verankerungen sind bis spätestens 15. Oktober 2025 zu entfernen, die Grabstelle ist einzuebnen.

Kommt der Verpflichtete dieser Aufforderung nicht nach, so kann die Ortsgemeinde die Grabstätte räumen lassen, die Kosten hierfür sind von den jeweiligen Verpflichteten zu tragen.

Wir weisen darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, den Grababraum auf dem Friedhof zu entsorgen.

Diez, 03.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Torsten Loosen, Erster Beigeordneter