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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 29/2022
Aull
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Aull für das Jahr 2022 vom 20.07.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 28.06.2022 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.009.270,57 Euro

§ 4

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Aull, den 20.07.2022 —  Michael Weimar, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.07.2022 - 29.07.2022 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Michael Weimar, Ortsbürgermeister