Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zum seinerzeit vorgebrachten Bürgerbegehren „Geilnau sagt NEIN zum Funkmast“, welches sich gegen die Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks richtete, auf dem ein Mobilfunkmast errichtet werden soll, entschied der Gemeinderat unter TOP 2 zum einen, dass das Bürgerbegehren, dass auch von der Verwaltung geprüft worden war, zulässig ist und zum anderen das man dem Begehren seitens des Gemeinderats nicht entsprechen werde. Anschließend übertrugen die Gemeindevertreter in TOP 3 Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2022 in das von 2023. Und entschieden im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung über die Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstücks.
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