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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 29/2026
Heistenbach
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Heistenbach hat in seiner Sitzung am 04.05.2026 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen.

Der Anlass für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Erweiterung im Entenpfuhl“ ist ein aktualisiertes Entwässerungskonzept. Hierfür wird die Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück Flur 2 Flurstück 11/42 angepasst und ein neues Leitungsrecht festgesetzt. Infolgedessen ändern sich auch die Baugrenzen auf diesem Flurstück.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden unmaßstäblichen Skizze mit einer breiten, schwarz gestrichelten Linie dargestellt.

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 209, 65582 Diez, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum Ablauf der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (siehe nachstehende Bekanntmachung) zur Planung äußern.

Heistenbach, den 14.07.2026
Mirko Unkelbach, Ortsbürgermeister

1. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung im Entenpfuhl“

hier: Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026 unter https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 209, 65582 Diez, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an verwaltung@vgdiez.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden unmaßstäblichen Skizze mit einer breiten, schwarz gestrichelten Linie dargestellt.

Heistenbach, den 14.07.2026
Mirko Unkelbach, Ortsbürgermeister