Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden nebst Frau Rücker vom Fachbereich Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung sowie Herrn Becker vom Fachbereich Finanzen und Kasse, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ihrer anschließenden Bitte um Erweiterung der Tagesordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde zugestimmt. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde lagen keine Anfragen vor. Unter TOP 3 beschloss der Gemeinderat aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen flächendeckenden Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Rheinland-Pfalz die Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge - ABS mit einem Gemeindeanteil von 30 %. Unter TOP 4 hob man die Nivellierungssätze zur Erhebung der Grundsteuer A auf 365 v. H., den von Grundsteuer B auf 475 v. H. und den zur Erhebung von Gewerbesteuer auf 400 v. H. ab dem 01.01.2023 an. Wobei die Haushaltssatzung 2023 entsprechend anzupassen ist. Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Gemeinde-/Stadtrat in der Regel halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Wobei deutlich darauf hinzuweisen ist, dass diese unterjährige Betrachtung des Zahlenwerkes kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein kann, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Mittel gebunden sind, aber noch nicht buchhalterisch erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht sind. Vielmehr werden alle Erträge und Aufwandspositionen hier zum Stichtag 08.07.2022 betrachtet (TOP 5). Anschließend setzte man unter TOP 6 die Brennholzpreise für die Saison 2022/2023 wie folgt fest: Selbstwerbung: 35,00 €/RM; Brennholz-lang; Laubholz: 50,00 €/RM; Brennholz-lang Nadelholz: 35,00 €/RM zuzüglich der für Brennholz geltenden Mehrwertsteuer von 7 %. Im Laufe des TOP 7 wurde das Prüfergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021, welches durch den Rechnungsprüfungsausschuss erbracht wurde, vorgestellt. Gleichzeitig wurden der Ortsbürgermeisterin, deren Beigeordneten sowie dem Verbandsgemeindebürgermeister und gleichfalls dessen Beigeordneten Entlastung erteilt. Unter TOP 8 verlängerten die Gemeindevertreter mit den angebotenen Konditionen den Vertrag zur weiteren Durchführung des Winterdienstes. Anschließend nahm die Gemeinde eine ihr zugedachte Spende zur Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde entgegen (TOP 9). Der TOP 10 beinhaltete die Erteilung eines Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den geplanten An- und Umbau des Kiosks mit der WC-Anlage in den Lahnanlagen. Die Mitteilungen und Anfragen unter TOP 11 umfassten folgende Sachverhalte: Den Verleih von Tischen und/oder Stühlen und Gläsern, Geschirr, Besteck und Lichterketten für den Pavillon; die Nutzung der Toiletten „Lahngarten“ sowie den Sachstand zu dessen Steganlage; dem Oktoberfest und Rock auf der Burg; dem Umwelttag; dem Termin zur Haushaltsvorbesprechung. Anfragen gab es zu einer möglichen Fotovoltaikanlage in der Ortsgemeinde sowie zu Einsparmöglichkeiten beim Flutlicht am Sportplatz. Der nicht-öffentliche Teil der Sitzung beinhaltete eine Mietangelegenheit.
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