Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Beitragssätze einmalige Beiträge
(1) Die Beitragssätze für Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen) einschließlich Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich gem. § 7 Abs. 2 KAG in Verbindung mit §§ 2 Abs. 3 und 7 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Diez betragen:
| a) | für das Schmutzwasser 9,08 EUR |
| b) | für das Oberflächenwasser 9,97 EUR |
pro qm beitragspflichtiger Fläche.
(2) Die Beitragssätze für die übrigen Anlagen gem. § 7 Abs. 2 KAG in Verbindung mit §§ 2 Abs. 3 und 7 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Diez betragen:
| a) | für das Schmutzwasser 0,78 EUR |
| b) | für das Oberflächenwasser 1,87 EUR |
pro qm beitragspflichtiger Fläche.
§ 2 Beitragssatz wiederkehrender Beitrag
Der Beitragssatz für den wiederkehrenden Beitrag wird gem. § 7 Abs. 2 KAG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Diez für Grund-stücke, die an die entsprechend der Abwasserplanung der Verbandsgemeinde Diez fertiggestellte Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Diez angeschlossen sind oder angeschlossen werden können auf 0,47 EUR pro qm beitragspflichtige Fläche festgesetzt.
§ 3 Gebührensätze
(1) Die Grundgebühr für Schmutzwasser wird auf
| a) | 19,80 EUR pro Einwohnergleichwert und |
| b) | 59,40 EUR pro Wohneinheit |
festgesetzt.
(2) Die Benutzungsgebühr für Schmutzwasser beträgt 1,92 EUR pro cbm gewichtete Schmutzwassermenge.
§ 4 Straßenoberflächenentwässerung
(1) Der Durchschnittssatz für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung von Ortsgemeindestraßen für „Sammelleitungen“ beträgt:
7,48 EUR pro qm neu angeschlossener Straßenfläche.
(2) Der Durchschnittssatz für einmalige Investitionskosten für die Straßenoberflächenentwässerung von Ortsgemeindestraßen für „übrige Anlagen“ beträgt:
5,34 EUR pro qm angeschlossene Straßenfläche.
(3) Der Kostenersatz für die laufenden Kosten der Straßenoberflächenentwässerung für Ortsgemeindestraßen wird auf 0,63 EUR pro qm angeschlossener Straßenfläche festgesetzt.
§ 5 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt außer Kraft die Satzung über die Festsetzung der Beitrags- und Gebührensätze für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung für 2022 der Verbandsgemeinde Diez vom 16.12.2021.
Hinweis
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Eine etwaige Verletzung der Vorschriften der GemO ist schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, 65582 Diez, Louise-Seher-Str. 1, Zimmer 102 geltend zu machen.