Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO (zuletzt geändert am 01.07.2016) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Geilnau liegt zur Einsichtnahme vom 16.01.2025 bis zur Beschlussfassung am 30.01.2025 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer 14-tägigen Frist ab dem 16.01.2025 durch die Einwohner der Ortsgemeinde Geilnau schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.