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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 3/2026
Sonstige Nachrichten - Horhausen
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Aus der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Horhausen vom 24.11.2025

Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäßen Formalien fest (TOP 1).

Zur Einwohnerfragestunde (TOP 2) erschienen keine Einwohner.

Danach beschloss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Horhausen unter TOP 3 die Übertragungen von Haushaltsermächtigungen mit einer Summe im Ergebnishaushalt in Höhe von 62.510,61 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 154.991,62 €.

Als Nächstes wurden die Brennholzpreise Saison 2025/2026 für die privaten Endverbraucher aufgrund der Empfehlung der Revierleitung des Forstverbandes Lahn-Esterau wie folgt beschlossen:

• Sortiment Selbstwerbung:

35,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt. (=ermäßigter Steuersatz Brennholz für Endverbraucher)

• Sortiment Brennholz-lang Laubholz:

50,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt.

• Sortiment Brennholz-lang Nadelholz:

35,- €/Raummeter zzgl. 7 % MwSt.

Unter TOP 5 wurde die vorzeitige Auflösung einer Grabstätte beschlossen, da die Bürgerin aufgrund von gesundheitlichen Gründen das Grab nicht mehr versorgen kann.

Hinsichtlich der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Ortsgemeinde Horhausen beschloss der Ortsgemeinderat die Satzung in vorgelegter Form (TOP 6). Herr Klaus Müller informierte unter dem gleichen TOP darüber, dass der Bereich für Zugang Gärten im Bereich Banngärten nutzbar sei.

Unter Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Beckers Garten“ (TOP 7) wurde folgender Sachverhalt mitgeteilt:

Zum vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde zwischenzeitlich die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Gemeinderat beschloss nach Beschlussvorschlag.

Im Anschluss fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Bezüglich der Erteilung des Einvernehmens zum Bauvorhaben: Nutzungsänderung Besprechungszimmer zu Raum für Familienfeiern, Bauort: Horhausen, Ortsstraße 7, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch. Geklärt werden muss allerdings noch, ob die geforderte Schallschutzprognose einem Schallschutzgutachten entspricht (TOP 8).

Der Vorsitzende verlas bei „Mitteilungen des Ortsbürgermeisters, Anfragen der Ratsmitglieder“ (TOP 10) mehrere unterschiedliche Mitteilungen allgemeiner Art. Diese wurden erörtert. Beschlüsse dazu waren nicht zu fassen.

Der TOP 11 „Verschiedenes“ wurde zusammen mit TOP 10 erörtert.

Zum Schluss wurde bei TOP 12 noch folgendes zur Kenntnis genommen:

Da die TOPs allesamt im öffentlichen Teil erörtert und entschieden wurden, konnte ein nichtöffentliche Teil entfallen. Somit auch eine Bekanntgabe.

[Weitere Informationen zu der Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]