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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 3/2026
Sonstige Nachrichten - Isselbach
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Ergänzung zum Hinweis der allgemeinen Räum- und Streupflicht in der Ortsgemeinde Isselbach (siehe §8 und 9 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Isselbach)

Wie jedes Jahr hat die Ortsgemeinde Isselbach an besonders gefährlichen Fahrbahnstellen Streusalzbehälter mit Streusalz aufgestellt. Das von der Ortsgemeinde bereitgestellte Streusalz wurde bereits im letzten Winter als willkommener Vorrat für das eigene Grundstück bzw. die eigene Hofeinfahrt genutzt.

Aus gegebenem Anlass, weist die Ortsgemeinde nochmals darauf hin, dass das bereitgestellte Streusalz nicht für den Eigenbedarf vorgesehen ist! Sondern nur für die besonders gefährdeten Fahrbahnstellen bei Glatteisbildung zu benutzen.

Ich möchte alle Anlieger an besonders gefährlichen Stellen nochmals darauf hinweisen, dass mit den Vorräten an Streusalz zu haushalten ist, da der Winter erst begonnen hat.

Ulrich Jürgens, Ortsbürgermeister