Liebe Hundehalter,
wer einen Hund hält, ist nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Die Gemeinde Cramberg erhebt für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet die Hundesteuer. Grundlage hierfür ist die Hundesteuersatzung in der zur Zeit gültigen Fassung.
Der/die Hundehalter/in ist zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Neben dem Halter/der Halterin haftet der/die Eigentümer/in des Hundes für die Steuer.
Vielen Hundehaltern sind die Grundlagen der Besteuerung nicht oder nicht ausreichend bekannt. Deshalb weißt die Gemeinde daraufhin, dass Hundehalter verpflichtet sind ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Verbandsgemeinde unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres schriftlich anzumelden.
In bestimmten Fällen ist eine Steuerermäßigung bzw. – befreiung auf Antrag möglich. Bei Pflegehunden bzw. bei Hunden, die zur Probe gehalten werden, muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, erfolgen.
Sollte in Ihrem Haushalt ein bisher nicht angemeldeter Hund gehalten werden, wird um entsprechende Mitteilung bis zum 28. Februar 2026 gebeten.