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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 31/2023
Steinsberg
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1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 vom 02.08.2023 der Ortsgemeinde Steinsberg

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 07.07.2023 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 01.01. des Haushaltsjahres  —  2.084.783,50 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres  —  2.106.076,50 Euro

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A  —  345 v.H.

- Grundsteuer B  —  465 v.H.

b)

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

c)

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  40,00 Euro

- für den zweiten Hund  —  55,00 Euro

- für den dritten und jeden weiteren Hund  —  70,00 Euro

- für Kampfhunde —  600,00 Euro

§ 4

-

Stand der Forderungen gegenüber der Einheitskasse

zum 31.12.des Haushaltsvorvorjahres  —  872.592,86 Euro

-

Voraussichtlicher Stand der Forderungen

gegenüber der Einheitskasse

zum 31.12.des Haushaltsvorjahres  —  587.720,86 Euro

-

(nachrichtlich: Stand der Forderungen

gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.

des Haushaltsvorjahres (Ist)  —  829.517,86 Euro)

-

Voraussichtlicher Stand der Forderungen

gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.

des Haushaltsjahres  —  151.765,86 Euro

-

Voraussichtlicher Stand der Forderungen

gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.

des 1. Haushaltsfolgejahres  —  280.200,86 Euro

-

Voraussichtlicher Stand der Forderungen

gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.

des 2. Haushaltsfolgejahres  —  356.823,86 Euro

-

Voraussichtlicher Stand der Forderungen

gegenüber der Einheitskasse zum 31.12.

des Haushaltsfolgejahres  —  390.392,86 Euro

§ 5

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Steinsberg, den 02.08.2023
Timo Reinhardt, Ortsbürgermeister
Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.08.2023 - 11.08.2023 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Timo Reinhardt,Ortsbürgermeister