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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 31/2023
Birlenbach
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1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 vom 02.08.2023 der Ortsgemeinde Birlenbach

vom 02.08.2023 der Ortsgemeinde Birlenbach

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 27.06.23 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 01.01.

des Haushaltsjahres  —  2.543.258,50 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsjahres  —  3.718.884,50 Euro

§ 3

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Birlenbach, den 02.08.2023
Dr. Georg Klein, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.08.2023 - 11.03.2023 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Dr. Georg Klein, Ortsbürgermeister