Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner anschließenden Bitte um Ergänzung der Tagesordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde zugestimmt. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde war die Hallenvermietung an den libanesischen Verein vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Hamdan Thema. Dieser erläuterte umfangreich und transparent den Grund sowie Ablauf der Feierlichkeiten. Im Übrigen wurden die zuletzt festgestellten Sachbeschädigungen im Bereich des Freizeitgeländes und die pflegebedürftigen Bankette Richtung Ortsausgang auf der Staffeler Straße, für die der Landesbetrieb Mobilität (LBM) zuständig ist, angesprochen. In TOP 3 bat der Gemeinderat per Beschluss die Verbandsgemeindeverwaltung aus Lärmschutzgründen für den innerörtlichen Bereich der Koblenzer und der Staffeler Straße zwischen 22:00 und 06:00 Uhr die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. In TOP 4 lehnten die Ratsmitglieder die Teilnahme Aulls an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung innerhalb der Verbandsgemeinde, welche durch die Verwaltung initiiert wurde, ab. Grund der Ablehnung waren fehlende Informationen zum Verfahren. Ziel ist es im Rahmen weitere Informationen sich erneut mit dem Beschlussvorschlag zu befassen. Die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder enthielten dann unter TOP 5 folgende Informationen und Sachverhalte: Organisatorisches zum Gemeinderatsgrillen vom 19. Juli; in Sachen mehr Generationenraum wurde mitgeteilt, dass zu dessen Gestaltung weitere Angebote eingeholt werden sollen. Außerdem wurden Fragen zur konfliktfreien Nutzung der Straßen „Am Neuberg“ und „Am oberen Neuberg“, etwa durch die Einrichtung einer Spielstraße, erörtert. Im Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wurde die nächste Ratssitzung auf den 22. Juli 2025 terminiert. Im anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde zu dem unter TOP 7 behandelten Sachverhalt festgestellt, dass unter den gegebenen Voraussetzungen ein mehrheitlicher Beschluss gefasst werden kann.
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