Die LDZ vermittelt Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen. Soweit bei persönlichen Vorsprachen bei Reha-Trägern (z. B. Arbeitsamt, Versorgungsamt, Integrationsbehörde) ein Gebärdensprachdolmetscher nötig ist, sind die Behörden verpflichtet, die Kosten für den Dolmetscher zu übernehmen.
Gebärdensprachdolmetscher können angefordert werden unter folgender Adresse:
Landes-Dometscherzentrale für Gebärdensprache, Carl-Spitzweg-Straße 30 in 67227 Frankenthal, Tel.: 06233/3458-14, Fax: 06233/3458-15, ST 06233/3458-16. Weitere Informationen über die LDZ unter: www.gehoerlose.rlp.de