Im Anschluss eröffnete der Vorsitzende die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen worden war. In der Einwohnerfragestunde (TOP 2) gab es keine Wortmeldungen. Bei den Tagesordnungspunkten 3 a) bis 3 c) folgte der Gemeinderat den Empfehlungen der Verwaltung, die Verbandsgemeindeverwaltung Diez zu bevollmächtigen, einen externen Dienstleister für die Ausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2026 und 2027 zu beauftragen. Die beauftragte Kanzlei ist hierfür befugt, sämtliche erforderlichen Handlungen und Willenserklärungen vorzunehmen. Zudem wurde die Verbandsgemeindeverwaltung ermächtigt, die Zuschlagsentscheidung und -erteilung im Namen der Ortsgemeinde durchzuführen. Die Ortsgemeinde erkennt das Ausschreibungsergebnis als verbindlich an und verpflichtet sich, den Strom für die gesamte Laufzeit abzunehmen. In den folgenden Tagesordnungspunkten (TOP 4 und 5) erteilte der Gemeinderat jeweils das Einvernehmen für beantragte Bauvorhaben gemäß § 36 BauGB. Zur Gestaltung des multifunktionalen Freizeitgeländes wurden unter TOP 6 und 7 zwei Auftragsvergaben beschlossen: Zum einen die Lieferung und Montage von Spielgeräten, wobei die Auswahl nach öffentlicher Ausschreibung auf das wirtschaftlichste Angebot fiel. Der Rat wies hierbei darauf hin, dass ihm wenige Informationen zu den Angeboten zur Verfügung standen, fasste den Vergabebeschluss jedoch einstimmig. Die zweite Vergabe betraf die Tiefbauarbeiten für das Gelände; auch hier ging der Auftrag nach öffentlicher Ausschreibung an den günstigsten Anbieter. Unter Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und Anfragen der Ratsmitglieder thematisierte der Vorsitzende ein Bauvorhaben in der Gemeinde, das offenbar ohne Genehmigung begonnen wurde. Nach Abschluss der Sitzung besichtigten die Ratsmitglieder vor Ort die Überquerung des Ruppenröder Bachs, die ursprünglich aus Verkehrssicherheitsgründen entfernt worden war. Inzwischen haben Einwohner auf eigene Initiative eine neue Querung errichtet.
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