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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 33/2025
Balduinstein
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Teilweise Einziehung der Gemeindestraße in Balduinstein, Flur 3, Flurstück 69/6 gemäß § 37 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Balduinstein hat in seiner Sitzung am 06.06.2025 beschlossen, die vorgenannte Straße teilweise einzuziehen. Der Bereich, der eingezogen werden soll, ist in dem nachstehenden Lageplan grün markiert.

Gemäß § 37 Abs. 3 LStrG ist die Absicht der Einziehung drei Monate vor der Einziehung öffentlich bekanntzumachen, was hiermit erfolgt.

Stellungnahmen zu der geplanten Einziehung können bis zum 13.11.2025 per Mail an verwaltung@vgdiez.de gerichtet oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez abgegeben werden.

Balduinstein, den 13.08.2025
Frank Bindewald, Ortsbürgermeister