Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner Bitte um Änderung und Ergänzung der Tagesordnung wurde entsprochen. Im Übrigen wurde geklärt, dass man die vorgebrachten Einwände gegen das Protokoll der letzten Sitzung dem Protokollführer schriftlich zur Verfügung stellt. Anschließend wurde aufgrund einer Mandatsniederlegung Frau Rebecca Geisler als neues Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflicht, insbesondere der Schweige- und Treuepflicht sowie auf die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl verpflichtet. Danach wurde wegen des Mandatsverzichts und der Neuverpflichtung die Neubesetzung von Gemeindeausschüssen notwendig (TOP 3). Der TOP 4 beinhaltete die Beschlussfassung, dass die Gemeinde mit der Dein Hektar GmbH eine Kooperation zur Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung des CO2 Ausstoßes eingeht. Im Juli beschloss Balduinstein die Einführung einer Ort-App. Da das im Haushaltsplan nicht vorgesehen war, wurde in der Sitzung eine überplanmäßige Aufwendung genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch die Verminderung der Forderungen gegenüber der Einheitskasse bei der VG. Hier wurde auch die Möglichkeit einer zentralen Lösung über die Verbandsgemeinde für alle Ortsgemeinden diskutiert, dies erscheint jedoch nicht umsetzbar, da sich mehrere Gemeinden bereits für unterschiedliche App-Anbieter entschieden haben. Nur bei grundsätzlicher Bereitschaft der Verbandsgemeinde verschiedene Anwendungen zu nutzen, wäre eine Finanzierung solcher Bürgerinformationsdienste über die Umlage denkbar. Weiter hieß es, dass sich für die Betreuung der App bereits Personen gefunden hätten und auch die Feuerwehr das Vorhaben unterstütze. Der Beschluss wurde in TOP 5 einstimmig gefasst. Die Gemeindestraße in Flur 3, Flurstück 69/6, soll aufgrund ihres schlechten Zustands und nicht erforderlicher Funktion als Gemeindestraße eingezogen werden. Die Gründe ergeben sich aus den unzumutbaren Instandsetzungskosten, dem unerwünschten Umgehungsverkehr, den Beschwerden von Anliegern sowie der Tatsache, dass die Straße für die Anbindung der Schaumburg und des Talhofs nicht benötigt wird, da beide Ziele bereits direkt über Kreis- und Gemeindestraßen erreichbar sind. Nach rechtlicher Einschätzung ist zunächst eine Teileinziehung nach § 37 LStrG durchzuführen. Der Gemeinderat beschloss in TOP 6 mehrheitlich, das Verfahren zur Teileinziehung einzuleiten, wobei der untere Abschnitt zur Anbindung des Talhofs ausgenommen bleibt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sei laut Ortsbürgermeister durch das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren im Rahmen des Einziehungsprozesses gewährleistet. Die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder sowie der Punkt „Verschiedenes“ enthielten dann folgende Sachverhalte und Informationen: Der Vorsitzende informierte über die geplante Reparatur der Straße in Hausen, den aktuellen Grundstücksverkäufen. Dann gab es keine mitteilungspflichtigen Ehrenämter bei den Ratsmitgliedern, dem Bürgermeister oder dessen Beigeordneten für 2024. Außerdem wurde über die Kostenbeteiligung der Gemeinde bei der Beseitigung des Wasserschadens in der Kindertagesstätte und über die Einladung zum Sommerfest wegen des 50-jährigen Bestehens der Einrichtung berichtet. Ebenfalls Thema war die kommende Sitzung des Ö u. T-Ausschusses am 16. Juni sowie der Kontakt der Behörden mit dem Eigentümer der Holzlagerfläche und der laufenden Prüfung der Angelegenheit durch das hiesige Bauamt und die geplante Errichtung einer Mobilfunksendeanlage für den 5G- und Glasfaserausbau. Wobei Letzteres ausdrücklich vom Gemeinderat begrüßt wurde. Anschließend erging ein Hinweis auf die schlechte Rasenpflege in den Lahnanlagen. Der TOP „Verschiedenes“ beschäftigte sich dann mit der möglichen Errichtung von Mitfahrbänken, was von dem Gremium grundsätzlich bejaht wurde. Der sich anschließende nicht-öffentliche Teil der Sitzung beinhaltete den Beschluss über den Ankauf eines Grundstücks.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Der TOP 2 beinhaltete den Verlauf eines Treffens mit der Pächterin des Bootsverleihs. Im Laufe der Unterredung wurden Fragen zu den Stromkosten, zum Aufladen von Elektrobooten und der Gefahrenquelle durch die den Weg kreuzende Stromkabel besprochen. Außerdem waren die Müllgebühren sowie die festzustellende Verunreinigung der Lahnanlagen durch Flaschen und Verpackungen, die aus dem Imbiss stammen, Thema, genauso wie die festzustellenden Beschädigungen an der Toilettenanlage, insbesondere des barrierefreien Teils, inklusive der Reinigung der Einrichtung. Anschließend informierte der Vorsitzende über den Stand zur Einrichtung der Orts-App für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde (TOP 3). Mitteilungen und Anfragen gab es unter TOP 4 keine. Der TOP “Verschiedenes“ beinhaltete den Hinweis, dass ein Wiesenweg im Bereich Schaumburg gemäht werden müsse.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde lag eine schriftliche Anfrage vor, die dem Gemeinderat verlesen und anschließend den anwesenden Einsendern beantwortet wurde. Darauffolgend wurde die Sitzung nicht öffentlich fortgesetzt. Hier wurde zum einen das Projekt zur Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vorgestellt (TOP 3) und zum anderen ein Beschluss zu einem vorliegenden Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung gefasst (TOP 4). Wieder öffentlich wurde in TOP 5 oben genanntes bekannt gegeben. In den TOP 6 a) bis 6 c) folgte der Gemeinderat den Beschlussempfehlungen der Verwaltung, die Verbandsgemeindeverwaltung Diez zu bevollmächtigen, einen externen Dienstleister mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2026 und 2027 zu beauftragen. Die beanspruchte Kanzlei soll in diesem Kontext alle erforderlichen Handlungen vornehmen sowie die notwendigen Willenserklärungen abgeben und entgegennehmen. Darüber hinaus wurde die Verbandsgemeindeverwaltung ermächtigt, die Zuschlagsentscheidung sowie die Zuschlagserteilung im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Balduinstein vorzunehmen. Ebenso wurde beschlossen, dass die Kommune das Ergebnis der Ausschreibung als verbindlich anerkennt und sich zur Abnahme des Stroms für die Laufzeit verpflichtet. Danach enthielten die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder folgende Sachverhalte und Informationen: das Ergebnis der Prüfungen der örtlichen Spielplätze nach Landesbauordnung und die einzuleitenden Schritte; den Sachstand zur Einführung der Orts-App mit dem Abschluss des Vertrags und dem weiteren Zeitablauf; die erfolgte Zertifizierung des Lahngartens; der Termin vom 10.07.2025 mit einer Fachfirma zu Vorplanungen; Anfragen und Hinweise gab es zur manchmal fragwürdigen Debattenkultur in dem hiesigen Gremium; genauso wurden verschiedene Angelegenheiten in Verbindung mit Grundstücken, Straßen und Plätzen im Ort besprochen, bei denen Handlungsbedarf besteht. Im Zusammenhang mit der Kirmes im Ort wurden verschiedene Irritationen besprochen. Letztlich möchte man sicherstellen, dass die Veranstaltung auch künftig für den Ort und seine Besucher positiv und damit förderlich für die Gemeinschaft bleibt. Im Übrigen wurde auf den Defekt des Heiligenhäuschens und den nicht funktionierenden Dorfbrunnen hingewiesen, wobei man für Letzteres schon an einer Lösung arbeite, so der Vorsitzende.
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