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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 33/2025
Horhausen
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Horhausen 2025

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs 2025 nebst seinen Anlagen

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO (zuletzt geändert am 01.07.2016) ist der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Ortsgemeinde Horhausen liegt zur Einsichtnahme vom 14.08.2025 bis zur Beschlussfassung am 01.09.2025 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer 14-tägigen Frist ab dem 14.08.2025 durch die Einwohner der Ortsgemeinde Horhausen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Horhausen, 13.08.2025
Ralf Schmidt, Ortsbürgermeister