Die Ortsgemeinde Altendiez schreibt die nachfolgend aufgeführten Grünlandlandflächen zur Neuverpachtung ab dem 01.01.2023 aus:
Die Ortsgemeinde verpachtet die Flächen im Zusammenhang. Die Flächen gehören z.T. bereits zu Ausgleichsflächen. Die Restflächen sollen zukünftig bei Bedarf ebenfalls entsprechend ausgewiesen werden. Daher werden die nachfolgend aufgeführten vertraglichen Regelungen getroffen:
| • | Der Mindestpachtpreis beträgt 100,- €/ha. |
| • | Die Pachtzeit beträgt 3 Jahre (31.12.2025) und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr bei 6 monatiger Kündigungsfrist zum Kalenderjahresende. |
| • | Der Wildschadenersatz nach dem Landesjagdgesetz ist ausgeschlossen. |
Bewirtschaftung von extensiv zu nutzendem Grünland
| • | Die im Plan gekennzeichneten Grünlandflächen sind mit einer -Regio-Spezifischen Gras- und Kräutermischung- anzusäen und nachhaltig als extensives Grünland zu unterhalten. Der Nachweis hierzu ist, spätesten ein Jahr nach Pachtübernahme gegenüber der Ortsgemeinde zu führen |
| • | Die Flächen sind mindestens einmal im Jahr zu mähen und/oder zu beweiden. |
| • | Die Flächen dürfen nicht in der Zeit vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 15. Juni des jeweiligen Folgejahres gemäht werden. Das Mähgut ist innerhalb von 14 Tagen, frühestens an dem auf die Mahd folgenden Tag, von der Fläche zu entfernen. |
| • | Die Flächen dürfen nicht in der Zeit vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 1. Juni des jeweiligen Folgejahres beweidet werden. Eine Zufütterung auf der Fläche ist mit der Ausnahme von Mineralstoffen nicht zulässig. |
| • | Im Falle einer ausschließlichen Beweidung darf der durchschnittliche Viehbesatz 1,0 RGV je Hektar im Durchschnitt eines Jahres nicht überschreiten. Im Fall der Mähweidenutzung darf der durchschnittliche Viehbesatz 0,5 RGV pro Hektar im Durchschnitt eines Jahres nicht überschreiten. |
| • | Die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig. Eine Grünlandpflege ist in der Zeit vom 01. Oktober eines Jahres bis zum 15. März des jeweiligen Folgejahres zulässig. |
Die Gebote sind schriftlich und verschlossen bis zum 16.09.2022, 18.00 Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Altendiez, Holzappeler Str. 1, 65624 Altendiez abzugeben.
Die Öffnung der Gebote findet in der am 19.09.2022 um 18.00 Uhr terminierten Gemeinderatssitzung im nicht öffentlichen Teil statt. Die Ortsgemeinde ist nicht an das Höchstgebot gebunden und behält sich die freihändige Vergabe vor.