Die o. a. Bebauungsplanänderung liegt in der Zeit vom 02.09.2022 bis einschließlich 04.10.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Darüber hinaus können die Planunterlagen unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bei den umweltbezogenen Informationen, die zur Einsicht ausgelegt werden, ist hier zunächst der Umweltbericht zu nennen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Belange zusammengefasst.
Außerdem wurde ein Landschaftsplanerischer Beitrag erstellt, der ebenfalls zur Einsicht ausgelegt wird. Dieser enthält des Weiteren Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen im Hinblick auf landschaftspflegerische Maßnahmen.
Nicht zuletzt liegt mit Blick auf die vorhandene Altlast eine „weiterführende Umweltgeologische Untersuchung mit Sanierungskonzept“ vor, die die Rahmenbedingungen und erforderlichen Maßnahmen zur baulichen Nutzung des Areals darlegt. Die fachliche Bewertung dieser Untersuchung durch die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur, die die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen für die geplante Nutzung attestiert, ist ebenfalls Teil der Planunterlagen.
Darüber hinaus liegen folgende, im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die umweltbezogene Informationen beinhalten, ebenfalls zur Einsicht öffentlich aus:
| • | Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur und der Verbandsgemeindewerke Diez, in denen bestätigt wird, dass die ordnungsgemäße Schmutzwasserbeseitigung gewährleistet ist |
| • | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur mit dem Hinweis auf erforderliche Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung |
| • | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur zum Thema Altlasten mit dem Fazit, dass die geplante Nutzung nur einhergehend mit einem konkreten Sanierungsplan zugelassen werden kann |
| • | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur mit dem Hinweis, dass bei extremen Niederschlagsereignissen im äußersten nördlichen Rand des Plangebeites, in dem eine Bebauung nicht vorgesehen ist, mit einer geringen bis mäßigen Gefahr von erhöhten Abflusskonzentrationen zu rechnen ist |
| • | Stellungnahme des Landesbetriebes Mobilität Diez mit Angaben über die Verkehrsbelastung der L 318 und die damit möglicherweise einhergehenden Lärmimmissionen und der daraus resultierenden Notwendigkeit zu Untersuchung eventuell erforderlicher Maßnahmen und Vorkehrungen |
| • | Stellungnahme der Kreisverwaltung Rhein-Lahn mit Hinweisen auf die kartierte Altlast |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.