Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Diez vom 27.07.2023 wird folgender Teilbereich der Oberwirtstraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
| Verkehrsanlage | Gemarkung | Flur | Flurstück |
| Oberwirtstraße (tlw.) | Diez | 41 | 105 (tlw.) |
Der beigefügte unmaßstäbliche Lageplan, in der die gewidmete Fläche mit dicker schwarzer Linie markiert ist, ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Stadt Diez. Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG als Gemeindestraße.
Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Die Widmungsverfügung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erheben.