jeder Hundebesitzer geht mit seinem Hund gerne spazieren, um ihm den notwendigen Auslauf zu bieten. Dabei möchte man den Hund gerne frei laufen lassen, muss sich jedoch an die Leinenpflicht halten. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass sich viele Hundehalter nicht an diese Anleinpflicht halten. Wir appellieren an alle Hundebesitzer, unbedingt diese Vorschriften einzuhalten. Für die Gemeinde Birlenbach wird diese Leinenpflicht in der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Diez geregelt, wie nachstehend zusammengefasst:
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind. In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
Die Gefahrenabwehrverordnung ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Diez zu finden. Ich bitte diese einzuhalten und hoffe auf Ihr Verständnis!