hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 29.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahrenveröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Bei den umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der Offenlage veröffentlicht werden, ist hier zunächst der Umweltbericht (Teil C der Begründung) zu nennen. Nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung eine Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des städtebaulichen Vorhabens auf die Umwelt beschrieben, bewertet und Konsequenzen für die Planung aufgezeigt werden. Die Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten Belange zusammengefasst.
Außerdem wurde ein landschaftsplanerischer Beitrag erstellt, der ebenfalls veröffentlicht wird. Dieser enthält des Weiteren Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen im Hinblick auf landschaftspflegerische Maßnahmen.
In Bezug auf die westlich gelegenen kommunalen Einrichtungen Esterauhalle und Zentrale Sportanlage sowie die an das Plangebiet angrenzende Kreisstraße K 21 wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt, die der Begründung als Anlage beigefügt ist.
Folgende im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die umweltbezogene Informationen beinhalten, sind ebenfalls zur Einsicht veröffentlicht (zu finden im Dokument 6_ Abwägung § 4 I):
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.