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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 34/2025
Nachrichten anderer Behörden
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Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher

Die LDZ vermittelt Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen. Soweit bei persönlichen Vorsprachen bei Ämtern und Behörden sowie bei Arztbesuchen ein Gebärdensprachdolmetscher nötig ist, sind die Behörden/Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für den Dolmetscher zu übernehmen.

Gebärdensprachdolmetscher können angefordert werden unter

Fax: 06233/ 304 99-76

Handynummer: 015153729393