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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 34/2026
Altendiez
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Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung wird bekannt-gemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am Hahnsfeld II“, Gemeinde Altendiez, am 6. August 2026 insgesamt unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen, betreffend den Ordnungsnummern 4 und 7, werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Unanfechtbarkeit des Umlegungungsplans gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Altendiez, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,

2.

schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes,

3.

schriftlich oder

4.

zur Niederschrift

erhoben werden.

Westerburg, den 10. August 2026
gez. Gabriele Hückelheim
Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim 
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter

https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter

https://lvermgeo.rlp.de/wichtige-informationen/datenschutz/.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird auch im Internet unter

www.vgdiez.de

zugänglich gemacht.