Der Gemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 22.08.2022 hiermit bekannt gemacht wird.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 730.351,00 Euro
§ 3
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 01.01. des Haushaltsjahres 3.528.274,12 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 3.506.018,12 Euro
§ 4
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 5
Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.
Hinweis:
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.09.2022 - 09.09.2022 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.