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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 35/2024
Stadt Diez
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Amtliche Bekanntmachungen

A.

Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Diez statt.

B.

I.

Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Gewählt werden 7 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.

II.

Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch im Wahlgebiet ansässige Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

III.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer E09 (Frau Lotz / Frau Bay) eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

IV.

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer E09 (Frau Lotz / Frau Bay) erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

C.

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Diez, den 22. August 2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin und Wahlleiterin

Bekanntmachung der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner

und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Diez statt.

II.

1.

Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer E09 (Frau Lotz / Frau Bay) beantragen.

2.

Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez beantragen.

III.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis zum Freitag, dem 08. November 2024, 18 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer E09 (Frau Lotz / Frau Bay) erhalten.

IV.

Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht

oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Diez, den 22. August 2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin und Wahlleiterin