gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Horhausen hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Wohnbaugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Weitere Einzelheiten werden den Beteiligten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.
Bebauungsplanentwurf „Am Beckers Garten“;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Für den o. a. Bebauungsplanentwurf findet am Mittwoch, den 10.09.2025, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Horhausen die öffentliche Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. In dieser Versammlung wird der Planersteller die Planung an Hand der Entwurfspläne erläutern. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.