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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 35/2026
Verbandsgemeinde
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Diez 2026

Auslegung des Haushaltsplanentwurf

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Diez liegt zur Einsichtnahme vom 27.08.2026 bis zur Beschlussfassung am 14.09.2026 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5 öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer 14-tägigen Frist ab dem 27.08.2026 durch die Einwohner der Verbandsgemeinde Diez schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Diez, 26.08.2026
Maren Busch, Bürgermeisterin