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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 36/2022
Sonstige Nachrichten - Stadt Diez
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022

Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zu der seinerzeit vorgenommenen Ausschreibung der Reparatur bzw. der Sanierung des Kleinspielfeldes auf dem Wirt teilte die Vorsitzende mit, dass die hierfür vorgenommene freihändige Submittierung wegen der Rückkehr zu den vor der Corona-Pandemie geltenden Wertgrenzen wiederholt werden muss. Ein Abschluss der Sanierungsmaßnahmen vor dem Beginn der Sommerferien sei deshalb nicht mehr möglich. Unter TOP 2 informierte die Vorsitzende den Stadtrat im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO über Vertragsbeziehungen, die die Stadt Diez mit ihren Arbeitnehmern, der Stadtbürgermeisterin oder den Beigeordneten selbst geschlossen hat. Für die Stadt wurde mitgeteilt, dass es keine solchen Vereinbarungen oder Verträge gebe. Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Gemeinde- / Stadtrat in der Regel halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Dieser Pflicht kam Frau Lotz, die Kämmerin der Stadt Diez vom Fachbereich 5 der Verwaltung durch ihre umfangreiche Erläuterung des Berichts und der Beantwortung von Fragen aus dem Gremium nach. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass diese unterjährige Betrachtung des Zahlenwerkes kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein könne, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Mittel gebunden, aber noch nicht buchhalterisch erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht seien. Vielmehr würden alle Erträge und Aufwandspositionen sowie alle investiven Maßnahmen im Zuge der 1. Nachtragshaushaltssatzung (geplant für September 2022 im Hinblick auf die zeitliche und finanzielle Plausibilität überprüft und gegebenenfalls angepasst (TOP 3). Im Hinblick auf die zukünftige Umnutzung des ehemaligen Spielplatzes „Schläfer“ zu einem Generationengarten wurde unter TOP 4 der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Förderverein „Blühende Lebensräume Diez e. V.“ beschlossen. Die aus der Vergangenheit mit den Initiatoren des Projekts getroffenen Vereinbarungen und gefassten Beschlüsse wurden zur Gewährleistung der Rechtssicherheit in Bezug auf die oben genannte Nutzungsvereinbarung zurückgenommen. Für die Beschaffung eines neuen Mähwerks ergeben sich aufgrund der enormen Preissteigerungen im Vergleich zu der vor einiger Zeit stattgefundenen Preisermittlung erhebliche Mehrkosten. So beschlossen die Stadtratsmitglieder unter TOP 5 a), die Mehrausgaben in Höhe von 1.123,40 € im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 98 GemO oder über die Anwendung der Deckungsfähigkeit gemäß § 16 GemHVO zur Verfügung zu stellen sowie unter TOP 5 b) den Auftrag für die Lieferung des neuen Mähwerks an den günstigsten Bieter zu vergeben. Anträge lagen unter TOP 6 keine vor. Die Mitteilungen und Anfragen unter TOP 7 hatten folgenden Inhalt: den Sachstand zur Einführung des „Bauhofprogramms“ - die Vorsitzende führte hierzu aus, dass das Programm eingeführt werden wird und mittlerweile an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werde, außerdem eruiere man momentan die Frage, ob die Verbandsgemeinde Diez oder die Stadt Diez, die Kosten für den Mitarbeiter zu tragen habe, welcher das Programm betreute und ob dies eine reine Verwaltungstätigkeit sei oder im Rahmen der Arbeit des Bauhofs geschehen könne. Im Übrigen werde noch geprüft, inwieweit Schulungen erforderlich sind; ferner die Anfrage nach einer provisorischen Herrichtung des Kleinspielfeldes auf dem Wirt zum Beginn der Sommerferien. Mitteilungen ergaben sich folgende: Termin zu einer Stadtratssitzung am 28. Juni; im Anschluss ergriff die Vorsitzende das Wort und wies die Stadtratsmitglieder noch einmal darauf hin, dass sie gemäß Gemeindeordnung der Treue und Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Stadt unterliegen und sie bat noch einmmal eindringlich um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinaus, dazu sei man insbesondere im Interesse der Bürger der Stadt verpflichtet; die Stellungnahme der Verbandsgemeinde-IT zu einem Presseartikel aus der Vergangenheit und dem Hinweis, dass es sich bei der Beziehung zwischen den Administratoren der Verbandsgemeinde und der Stadt Diez um ein sog. Innenverhältnis handelt; Mitteilungen zu der angedachten „Tunnel-Party am Wochenende des 2.-4. September. Für einen nicht-öffentlichen Teil lagen keine Sachverhalte vor.

[Weitere Informationen zur Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]