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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 36/2023
Stadt Diez
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2. Änderung des Bebauungsplanes „Freiendiez II“gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Diez hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen. Mit der Bebaungsplanänderung soll für die weitgehend unbebauten Flächen eine Überplanung nach zeitgerechten Aspekten erfolgen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Auswirkungen der Planung unterrichten und sich bis zum Ablauf der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (siehe nachstehende Bekanntmachung) zur Planung äußern.

Diez, den 06.09.2023
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin

2. Änderung des Bebauungsplanes „Freiendiez II“

Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die o. a. Bebauungsplanänderung liegt in der Zeit vom 18.09.2023 bis einschließlich 18.10.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Darüber hinaus können die Planunterlagen unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden.

Umweltbezogene Informationen liegen nicht vor.

Während der Dauer der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.

Diez, den 06.09.2023
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin