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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 36/2024
Verbandsgemeinde
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über den Wahltag und

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

A.

Der Kreistag des Rhein-Lahn-Kreises hat den Tag der Wahl des Beirates für Migration und Integration des Rhein-Lahn-Kreises auf

Sonntag, den 10. November 2024,

festgelegt.

B.

I.

Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Gewählt werden 7 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.

II.

Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

III.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems, Wahlleiter: Landrat Jörg Denninghoff eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, den 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

IV.

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Insel Silberau 1, Raum 332, 56130 Bad Ems erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

C.

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Bad Ems, 21. August 2024
Jörg Denninghoff
Landrat zugleich Kreiswahlleiter

Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern und der deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, den 10. November 2024, findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Rhein-Lahn-Kreises statt.

II.

1.

Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein beantragen.

2.

Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

a)

als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b)

durch Einbürgerung,

c)

nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

d)

nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, (Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund), nicht von Amts wegen in das Wähler-verzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein beantragen.

III.

Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis zum Freitag, den 08. November 2024, 18:00 Uhr,

bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Lahnstein erhalten.

IV.

Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht

oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

Bad Ems, 21. August 2024
Jörg Denninghoff
Landrat, zugleich Kreiswahlleiter