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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 36/2024
Stadt Diez
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Amtliche Bekanntmachungen

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs 2024 nebst seiner Anlagen

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO (zuletzt geändert am 01.07.2016) ist der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der 1. Nachtragsaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Stadt Diez liegt zur Einsichtnahme vom 05.09.2024 bis zur Beschlussfassung am 26.09.2024 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer 14-tägigen Frist ab dem 05.09.2024 durch die Einwohner der Stadt Diez schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Diez, den 04.09.2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin