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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 37/2022
Stadt Diez
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Diez 2022

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs 2022 nebst seiner Anlagen

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO (zuletzt geändert am 01.07.2016) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Stadtrat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Stadt Diez liegt zur Einsichtnahme vom 14.09.2022 bis zur Beschlussfassung am 29.09.2022 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer 14-tägigen Frist ab dem 14.09.2022 durch die Einwohner der Stadt Diez schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Diez, 14.09.2022  —  Annette Wick, Stadtbürgermeisterin