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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 37/2025
Sonstige Nachrichten - Hambach
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Hambach vom 17.07.2025

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner Bitte um Ergänzung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde waren keine Bürgerinnen und Bürger anwesend. In den (TOP 3 a) bis 3 d) folgte der Gemeinderat den Beschlussempfehlungen der Verwaltung, die Verbandsgemeindeverwaltung Diez zu bevollmächtigen, einen externen Dienstleister mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2026 und 2027 zu beauftragen. Die ausgewählte Kanzlei soll in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Handlungen vornehmen sowie die notwendigen Willenserklärungen abgeben und entgegennehmen. Darüber hinaus wurde die Verbandsgemeindeverwaltung ermächtigt, die Zuschlagsentscheidung sowie die Zuschlagserteilung im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Hambach vorzunehmen. Die Gemeinde erkennt das Ergebnis der Ausschreibung als verbindlich an und verpflichtet sich zur Abnahme des Stroms für die gesamte Vertragslaufzeit. Dem Vorgehen zur Stromlieferung folgend, entschied der Gemeinderat im anschließenden Tagesordnungspunkt (TOP 4 a) bis 4 d), entsprechend auch hinsichtlich der Gaslieferung für die Jahre 2026 und 2027 zu verfahren. Auch hier wird die Verbandsgemeindeverwaltung bevollmächtigt, sich eines externen Büros zu bedienen, ebenso wird die Verbandsgemeindeverwaltung ermächtigt, die Zuschlagsentscheidung und -erteilung im Namen der Ortsgemeinde vorzunehmen. Die Gemeinde erkennt das Ausschreibungsergebnis als verbindlich an und verpflichtet sich zur Abnahme des Erdgases über die gesamte Laufzeit. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Stiftstücker“ wurden die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Da weder aus der Öffentlichkeit noch seitens der Behörden Anregungen oder Bedenken eingegangen sind, konnte der Gemeinderat nun den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fassen. Ein Ratsmitglied war aufgrund eines Sonderinteresses gemäß § 22 Gemeindeordnung (GemO) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Abstimmung flieh ohne Gegenstimmen aus (TOP 5). In TOP 6 wurde der erste Entwurf für den Umbau der Sporthalle präsentiert. Im Rahmen der Katastrophenvorsorge in der Ortsgemeinde wurde in TOP 7 besprochen, dass das bestehende Handlungskonzept aktualisiert und um die noch zu beschaffenden Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände ergänzt werden soll. Abweichend von bisherigen Überlegungen soll - unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Einwohnerzahl - künftig nur noch ein zentraler Sammelort für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen werden, welcher in der Sporthalle eingerichtet werden wird. Unter dem Punkt „Verschiedenes“ wurden u. a. besprochen, dass der Gemeindearbeiter seine Tätigkeit bereits wieder beendet hat, sodass die Gemeinde erneut auf der Suche nach einer geeigneten Arbeitskraft ist. Darüber hinaus wird darüber nachgedacht, die überdachte Terrasse an der Kleeberghütte an der Frontseite - mit Blickrichtung zu den Toiletten - mit einer Windschutzplane zu versehen. Zusätzlich wird geprüft, ob die Sonnenschirme vom Mehrgenerationengelände künftig an der Kleeberghütte verwendet werden können. Mitteilungen und Anfragen gab es während des TOP 9 dahingegen keine. Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde über den Verkauf eines Grundstücks beraten und entschieden. Und dann wieder öffentlich der Kauf eines akku-betriebenen Rasenmähers beschlossen.

[Weitere Informationen zu der Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]