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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 37/2026
Sonstige Nachrichten - Stadt Diez
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Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Diez vom 10.08.2026

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist.

In TOP 2 stimmte der Ausschuss der Übertragung der Pflichtaufgaben für den „Ruhepark Robert Heck“ auf die Kulturstiftung Diez zu und empfahl dem Stadtrat, dieser Vereinbarung ebenfalls zuzustimmen. Grundlage hierfür ist das seit September 2025 geltende Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz, das eine solche Übertragung von Aufgaben aus dem Bestattungswesen an Stiftungen erlaubt.

Ziel der Vereinbarung ist es, den historisch bedeutsamen und parkähnlich gestalteten Ruhepark dauerhaft zu erhalten und wieder für Aschebestattungen zu nutzen. Die Kulturstiftung verantwortet künftig wesentliche Aufgaben der Unterhaltung und des Bestattungsbetriebs. Die Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde bleibt unter anderem Ansprechpartner für Bestattungen, übernimmt die Terminorganisation und die Kartierung. Auch bestimmte Aufgaben, etwa die Pflege und Überwachung des Baumbestandes sowie Arbeiten an den Umfassungsmauern, verbleiben bei der Stadt Diez. Die Aufgabenübertragung soll zum 1. Januar 2027 wirksam werden.

Die Stadt Diez plant die Einrichtung eines interaktiven Spielepfades mit insgesamt 11 frei zugänglichen Spielstationen in der Innenstadt und der Altstadt. Die Stationen sollen zum Spielen, Bewegen, Entdecken und gemeinsamen Erleben einladen und dabei unterschiedliche Sinne ansprechen. Mit dem generationenübergreifenden und inklusiven Angebot soll die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und die Attraktivität der Stadt Diez weiter gesteigert werden.

So stimmte der Ausschuss dem Vorhaben zu und empfahl dem Stadtrat, Fördermittel aus dem Programm „Modellvorhaben Innenstadt-Impulse“ in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Kosten zu beantragen und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme (TOP 3).

Danach übertrug man Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2025 in das von 2026 gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO.

Unter den TOP¶ 5 bis 7 nahm das Gremium 3 der Stadt Diez zugedachte Spenden zur Förderung von Heimatpflege und Heimatkunde entgegen.

Dahingegen lagen unter TOP 8 keine Anträge vor.

Während den sich in TOP 9 anschließenden Mitteilungen der Stadtbürgermeisterin und den Anfragen der Ratsmitglieder ergaben sich folgende Wortbeiträge:

Es wurde auf ein zugewachsenes und daher schlecht erkennbares Verkehrsschild in der Straße „Zum Mühlchen“ hingewiesen. Angeregt wurden neben dem Freischneiden des Schildes auch Bodenmarkierungen für den Radverkehr. Zudem wurde auf den Pflegebedarf des Weges zur alten Standortverwaltung sowie von Sportplatz und Friedhof hingewiesen. Die Stadtbürgermeisterin kündigte hierzu entsprechende Gespräche an. Zur Halle am Wirt wurde über den Fortschritt der Sanierungsarbeiten und die Einrichtung der Baustelle mit einem Kran informiert. Wobei die „windfreie“ Stellung des Krans eine übliche Sicherheitsmaßnahme darstelle.

Hinsichtlich der Aar-Treppen wurde über den starken Bewuchs der Mauer durch Knöterich berichtet. Derzeit werde geprüft, ob eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels zur Beseitigung des Bewuchses erteilt werden könne. Schließlich konnte zum Baufortschritt im Heckenweg kein neuer Sachstand mitgeteilt werden. Es wurde angeregt, den Bauherrn zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.

Zum Ende der Sitzung verwies der Haupt- und Finanzausschuss eine Grundstücksangelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung zur weiteren Beratung an den Bauausschuss der Stadt.

Aus der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Diez vom 11.08.2026

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist.

In TOP 2 empfahl der Ausschuss dem Stadtrat den Erlass einer Modernisierungsrichtlinie für private Modernisierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Kernstadt“. Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Förderung sowie eine finanzielle Obergrenze. Dabei bleibt die bestehende Gestaltungssatzung Bestandteil der Richtlinie. Diese wurde im Übrigen bereits von der ADD anerkannt.

Danach empfahl das Gremium die Instandsetzung des hinteren Abschnitts des Strandbadwegs zwischen der Autowerkstatt Giesbrecht und dem Campingplatz durch den Einbau einer 8 cm starken Tragdeckschicht. Die Maßnahme soll möglichst zeitgleich mit der erstmaligen Herstellung des Teilabschnitts „Zum Mühlchen“ ausgeführt werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Genauso sollen die Arbeiten außerhalb der Betriebszeit des Campingplatzes erfolgen. Gleichzeitig will man die entlang des Abschnitts verlaufende und marode Stützmauer im Auge behalten.

Während der TOP 5 bis 8 erteilten die Anwesenden ihr Einvernehmen zu 4 geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

Anträge lagen unter TOP 9 keine vor.

Dann wurden während der Mitteilungen der Stadtbürgermeisterin und den Anfragen der Ausschussmitglieder (TOP 10) verschiedene Themen angesprochen. Dabei wurde über die kurzfristig vorgesehene Anbringung einer weiteren Fahrbahnschwelle und der geplanten Markierung von Parkbuchten in der Brückenstraße informiert. Erneut thematisiert wurden außerdem bauliche Maßnahmen am Gebäude Limburger Straße 40 sowie die Nutzung mehrerer unbebauter Grundstücke in diesem Bereich.

Weiterhin wurde über die eingegangenen Förderzusagen für verschiedene Straßenausbaumaßnahmen informiert. Wobei hierzu die Verwaltung gebeten wurde, die erforderlichen Schritte für eine fristgerechte Auftragsvergabe einzuleiten. Zum Sachstand der Sanierung der Sporthalle am Wirt wurde insbesondere auf die zeitaufwendige Dachsanierung, Fragen des Hochwasserschutzes und der Starkregenvorsorge gesprochen. Außerdem war die geplante Installation der Flutlichtanlage und die noch ausstehende Untersuchung eines möglichen Blindgängers Thema. Wobei ein zeitnaher Abschluss der Maßnahme aufgrund der Auslastung der zu beauftragenden Fachunternehmen derzeit nicht zu erwarten sei. Dahingegen könne man bei der Kostenentwicklung etwas optimistischer sein, weil sich verschiedene Mehr- und Minderaufwendungen in der Waage halten.

Darüber hinaus wurde der erneute Austrieb von Knöterich an der Aarbrücke und der daraus resultierende Handlungsbedarf erörtert. Abschließend informierte die Stadtbürgermeisterin über bestehende Ansprüche der Stadt auf Überbaurenten nach § 912 BGB. Das Thema soll in einer der kommenden Sitzungen ausführlicher behandelt werden.

[Weitere Informationen zu den Sitzungen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]