In der Gemarkung (Isselbach-0758) wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis SQ 109386/2022 aktualisiert.
| Flur | Flurstück | Lagebezeichnung | Fläche (alt) in m² | Fläche (neu) in m² |
| 2 | 22 | In der Küppelbütz | 1115 | 1076 |
| 2 | 23 | Auf dem Küppel | 1939 | 1978 |
| 2 | 69 | Vor der Heide | 1203 | 1179 |
| 4 | 36 | Gelbach | 8981 | 9189 |
| 4 | 58 | Im Feldchen | 1741 | 1767 |
| 5 | 123/10 | Gelbachstraße | 172 | 140 |
| 6 | 25/2 | Über dem Fischstock | 6509 | 6405 |
| 6 | 63 | Auf dem hohen Rain | 878 | 905 |
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich mitgeteilt. Der verfügende Teil des
Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Die amtliche Liegenschaftskarte und der Fortführungsnachweis sind in der Zeit vom 13.10.2022 bis 14.11.2022 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald- Taunus in Westerburg, Zi. Nr. ausgelegt und können während der Dienststunden (Mo. bis Fr., 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden. Aufgrund der sich häufig ändernden Corona-Regeln sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig. Beim Aufsuchen des Dienstgebäudes sind die dann aktuell in Rheinland- Pfalz geltenden Schutzmaßnahmen (z. B. Mundschutz, Abstandsregeln) einzuhalten.
Der Inhalt der öffentlichen Mitteilung kann auch im Internet unter der Adresse http://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.