Gemäß Satzung der Ortsgemeinde über die Reinigung der Straßen liegt die Verpflichtung zur Reinigung bei den Eigentümern der Grundstücke. Der Bewuchs auf Gehwegen, der Straße und der Rinne ist ordnungsgemäß zu entfernen.
Ebenso appellieren wir an alle Eigentümer von Grundstücken den Überwuchs von Sträuchern, Bäumen und sonstigen Pflanzen in den öffentlichen Raum zu entfernen, damit keine Behinderung des Verkehrs erfolgt.
Die Sicht auf Schilder sowie eine ungehinderte Benutzung von Straßen und Gehwegen soll gewährleistet sein.
Bei Nichtbeachtung werden wir das Ordnungsamt einschalten.