Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung fest. Während der in Tagesordnungspunkt (TOP 2) anberaumten Einwohnerfragestunde wurden von einer Einwohnerin aus dem Zuschauerbereich zum einen die Frage gestellt, ob die Gemeinde Einfluss auf die Postzustellung hätte, da diese in letzter Zeit sehr unregelmäßig erbracht werde und zum anderen ob etwas gegen den erhöhten Wildbestand in den Wäldern rund um Birlenbach getan werden kann. Der Ortsbürgermeister sagte zu, sowohl Kontakt mit der Post als auch mit dem zuständigen Revierförster aufzunehmen. Zu der seitens der Kreisverwaltung beabsichtigten Abstufung der K 31 wurde die Sachlage erörtert und darauf hingewiesen, dass seinerzeit die Auffassung vertreten wurde, eine mögliche Umwidmung nicht widerspruchslos hinzunehmen und gegebenenfalls den Klageweg zu beschreiten. Aus der Mitte des Rates wurde zu dem angeregt, auf politischer Ebene sowie unter Einbeziehung der Handelskammer und dem Fachinger Brunnen auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen (TOP 3). Im Zuge der Beratungen unter TOP 4 wurde die Sach- und Rechtslage zur möglichen Bebauung in der Britz umfassend dargestellt. Wobei der Gemeinderat nicht der Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Entwicklungsausschuss folgte, von einer Bebauung in der Britz grundsätzlich abzusehen; der entsprechende Beschlussvorschlag fand keine Mehrheit. Stattdessen wurde ein weitergehender Antrag angenommen, der vorsieht, die Verfügbarkeit und Ankaufsmöglichkeiten weiterer Grundstücksflächen (Turnerplatz, Schaumburger Straße sowie Britz) zu prüfen und das Amt für Geologie und Bergbau hinsichtlich möglicher Stollen in den betroffenen Bereichen einzubeziehen. Darüber hinaus soll die Verbandsgemeindeverwaltung gebeten werden, die Einschätzung zur Nachfrage nach Tiny-Häusern näher zu erläutern und ihre Haltung zu den bereits vorliegenden Bedarfsnachweisen (Interessentenliste) darzulegen. Ferner soll der Planer Kürzinger zu verschiedenen fachlichen Fragestellungen noch einmal angehört werden. Diese betreffen insbesondere die Auswirkungen des Starkregenvorsorgekonzepts auf die Bebauung in der Britz und dies in Verbindung mit der Versiegelung von Flächen und ob die Ableitung des Oberflächenwassers in die Kanalisation hier möglich sei und ob eine Anschlussmöglichkeit eines Neubaugebiets an das bestehende Leitungsnetz gegeben sei. In Tagesordnungspunkt 5, Auftragsvergabe Spielgeräte Spielplatz „Im Wingert“, wurde berichtet, dass im Rahmen der jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfung das Universalspielgerät beanstandet wurde. Betroffen sind insbesondere die Treppe, das Gerüst der Schaukel sowie die Sprossen am schrägen Klettergerüst. Bei einem anschließenden Ortstermin mit einer Fachfirma wurden die notwendigen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung abgestimmt. Woraufhin heute beschlossen wurde, das Unternehmen mit der Durchführung der Arbeiten entsprechend dem Angebot zu beauftragen. Dann folgte der Gemeinderat unter den TOP 6 a) bis 6 c) Beschlussempfehlungen der Verwaltung, die Verbandsgemeindeverwaltung Diez zu bevollmächtigen, einen externen Dienstleister mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2026 und 2027 zu beauftragen. Die ausgewählte Kanzlei soll in diesem Zusammenhang alle erforderlichen Handlungen vornehmen sowie die notwendigen Willenserklärungen abgeben und entgegennehmen. Darüber hinaus wurde die Verbandsgemeindeverwaltung ermächtigt, die Zuschlagsentscheidung sowie die Zuschlagserteilung im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Birlenbach vorzunehmen. Die Gemeinde erkennt das Ergebnis der Ausschreibung als verbindlich an und verpflichtet sich zur Abnahme des Stroms für die gesamte Vertragslaufzeit. Dem Vorgehen zur Stromlieferung folgend, entschied der Gemeinderat im anschließenden Tagesordnungspunkt TOP 7 a) bis 7 c), entsprechend auch hinsichtlich der Gaslieferung für die Jahre 2026 und 2027 zu verfahren. Auch hier wird die Verbandsgemeindeverwaltung bevollmächtigt, sich eines externen Büros zu bedienen, ebenso wird die Verbandsgemeindeverwaltung ermächtigt, die Zuschlagsentscheidung und -erteilung im Namen der Ortsgemeinde vorzunehmen. Die Gemeinde erkennt das Ausschreibungsergebnis als verbindlich an und verpflichtet sich zur Abnahme des Erdgases über die gesamte Laufzeit. Anschließend erteilten die Ratsmitglieder unter TOP 8 ihr Einvernehmen zu einem geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Danach beinhalteten in TOP 9 die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder folgende Informationen und Sachverhalte: die durch das Verwaltungsgericht abgewiesene Klage gegen das Ergebnis der Kommunalwahl 2024 im Ort; den aktuellen Stand zur Sturmsanierung an der hiesigen Friedhofshalle, welche fast abgeschlossen ist; den aktuellen Stand zum Neubau des SC-Vereinsheims; die laufenden Brandschutzmaßnahmen in der Mehrzweckhalle, wozu verschiedene Aufträge an Firmen vergeben worden sind; 2 Interessenten, die sich wegen einer möglichen Anpachtung der Gastronomie unterhalb der Mehrzweckhalle gemeldet haben; Informationen zum Vermarktungsstand von Bauflächen im Neubaugebiet; Informationen zum Sachstand wegen der Neueinstellung eines Mitarbeiters für den hiesigen Bauhof; außerdem informierte der Vorsitzende darüber, dass er wegen des möglichen Ankaufs der Kapelle Fachingen in Kontakt mit der evangelischen Kirche stehe, wobei das Gutachten zur Ermittlung des Marktwerts des Gebäudes noch erwartet wird. Anschließend ging ein Ratsmitglied noch einmal auf Aussagen des Verwaltungsgerichts zum seinerzeit angestrebten Klageverfahren in Verbindung mit der Kommunalwahl ein. Im Punkt „Verschiedenes“ (10) gab es keine Wortbeiträge. Anschließend beschloss der Gemeinderat nicht öffentlich einen halben Miteigentumsanteil sowie den Verkauft dreier Grundstücke und stimmte einem Gestattungsvertrag zu.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung fest. Während der in TOP 2 anberaumten Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen. Unter TOP 2 erfolgte ein Bericht zum Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 21 GemHVO. Es wurde erläutert, dass die Betrachtung zum Stichtag 01.07.2025 lediglich eine Momentaufnahme darstellt. Durch bereits vergebene, jedoch noch nicht verbuchte Aufträge sind Mittel gebunden, die in der unterjährigen Übersicht nicht erkennbar sind. Ziel der Auswertung ist daher vor allem die Einschätzung des Erreichens von Finanz- und Leistungszielen. Im Rahmen der für 2026 geplanten Grundsanierung der Friedhofshalle in Birlenbach beauftragte man auf Empfehlung des Bau- und Entwicklungsausschusses die 3. und 4. Leistungsphase. Danach beschlossen die Ratsmitglieder in Verbindung mit der Kapelle in Fachingen eine Kaufabsichtserklärung für das Gebäude, welches sich noch im Besitz der evangelischen Kirche befindet. Unter Tagesordnungspunkt 6 befasste sich der Gemeinderat mit der Abstufung der Kreisstraße K 31. Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hatte am 22. Mai 2025 die Abstufung der Straße zur Gemeindestraße angeordnet und sich dabei im Wesentlichen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 25. Oktober 2022 gestützt. Gegen diese Anordnung haben sowohl die Ortsgemeinde Birlenbach als auch die Stadt Diez fristgerecht Widerspruch eingelegt. Der Gemeinderat erinnerte daran, dass bereits am 4. März 2024 beschlossen worden war, die Kreisstraße nicht freiwillig zu übernehmen und im Zweifel den Rechtsweg zu beschreiten. Für das nun anstehende Widerspruchs- und gegebenenfalls Klageverfahren soll insbesondere die Frage der „räumlichen Trennung“ der Ortsteile Birlenbach und Fachingen als Kernargumentation herangezogen werden. Nach Auffassung der Ortsgemeinde ist der Begriff der räumlichen Trennung im Landesstraßengesetz weiter zu verstehen, als dies das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung angenommen hat. Es gehe nicht nur um die Entfernung zwischen den Ortsteilen, sondern auch um deren Erreichbarkeit und die bestehenden baulichen Gegebenheiten, wie etwa die Bahnlinie und den dortigen engen Durchlass. Auf dieser Grundlage beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Abstufungsanordnung fortzuführen. In der Sitzung vom 04.11. 2024 beschloss der Gemeinderat die Homepage des Orts zu erneuern, worauf hin in der heutigen Sitzung eine erste Rohfassung vorgestellt werden konnte (TOP 7). Im Gegensatz dazu wurde unter TOP 8 im Kontext mit der Einführung einer DorfApp beschlossen, zunächst weitere Informationen einzuholen, um Kosten und Aufwand für die Maßnahme abzuschätzen. Genauso will man in Verbindung mit der Installation von Mitfahrbänken weitere Recherchen durch den Gemeindevorstand betreiben lassen, um hier ebenfalls die Kosten und die möglichen Standorte für die Bänke in Erfahrung zu bringen. Danach hatten die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters und die Anfragen der Ratsmitglieder folgende Sachverhalte und Informationen zum Thema: Zunächst informierte der Vorsitzende über die rechtskonforme Teilnahme von Ratsmitgliedern an Ausschüssen, wenn sie dem tagenden Gremium nicht angehören gem. § 46 Abs. 4 GemO; es erfolgte ein Bericht über die stattgefundene Sitzung des Ausschusses für Jugend-, Soziales und Kultur, worin die Organisation des diesjährigen Dorffestes besprochen wurde, außerdem wolle man im November ein Spielenachmittag in der Mehrzweckhalle organisieren. Im Übrigen wurden Wege besprochen, wie man sich besser mit der Jugend von Seiten der Gemeinde austauschen kann, wozu bereits ein Kanal in WhatsApp eingerichtet wurde. Genauso berichtete er über die letzte Sitzung des Bau- und Entwicklungsausschusses, wo unter anderem die bereits vorliegenden Angebote von Zaunanlagen für die hiesigen Spielplätze gesichtet wurden, wozu jedoch noch Alternativangebote erwartet werden. Ein anderes Thema war hier die Erweiterung der Straßenbeleuchtung „Auf dem Küppel“. Im Anschluss berichtete er über den Sachstand zum Neubaugebiet „Auf der Schaumburger Straße II“, wo noch 10 Grundstücke zur Verfügung stünden und momentan über eines verhandelt würde. Anschließend ging er auf den für den 13.09. geplanten Seniorentreff ein. Für den Punkt „Verschiedenes“ (11) lag nichts vor. Genauso war der Aufruf eines nicht öffentlichen Teils während dieser Sitzung entbehrlich.
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