Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Und berichtete dann unter dem Tagesordnungspunkt (TOP 2) gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele für die Gemeinde. Wobei deutlich darauf hinzuweisen ist, dass diese unterjährige Betrachtung des Zahlenwerkes kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein kann, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Mittel gebunden sind, aber noch nicht buchhalterisch erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht sind. Vielmehr werden alle Erträge und Aufwandspositionen hier zum Stichtag 06.07.2023 betrachtet. In TOP 3 stimmte der Gemeinderat dann der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Diez in der Fassung vom August 2023 gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.
Die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters sowie die Anfragen und Anträge der Ratsmitglieder umfassten folgende Sachverhalte und Berichte: Zur Gülleausbringung in der Nähe des Wasserschutzgebietes auf der Gaaler Heide und der dortigen Streuobstwiese; zu den Überlegungen bzgl. der Gestaltung in den Lahnwiesen; zum Stand der Grababräumung auf dem Friedhof; zu den Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung sowie zum Sirenenförderprogramm und den Überlegungen zum Kanalausbau in der Austraße. Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde der Ankauf eines Grundstückes beschlossen.
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