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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 39/2026
Sonstige Nachrichten - Verbandsgemeinde Diez
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Aus der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt mit dem Sport-, Jugend-, Sozial- und Kulturausschuss der Verbandsgemeinde Diez vom 01.09.2026

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Bürgermeisterin Busch Herrn Maximilian Lenz, FWG sowie Herr Egon Wilhelm, Bündnis 90/ Grüne als Mitglieder des Ausschusses für den Sport-, Jugend-, Sozial- und Kultur der VG Diez.

Der TOP 2 beinhaltete die erforderliche Sanierung der Obdachlosenunterkunft „Zum Mühlchen 41“. Vor Beginn der gemeinsamen Sitzung des Sport-, Jugend-, Sozial- und Kulturausschusses sowie des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt fand ein Vor-Ort-Termin an den Gebäuden „Zum Mühlchen 41/43“ statt. Dabei konnten sich die Anwesenden ein Bild vom aktuellen Zustand der beiden Unterkünfte machen. Das bereits in den Jahren 2020/21 sanierte Gebäude „Zum Mühlchen 43“ wurde ebenfalls besichtigt. Nunmehr soll auch das Gebäude „Zum Mühlchen 41“ saniert werden, um wieder einen bewohnbaren Zustand herzustellen. Die Unterkünfte dienen der Unterbringung von Menschen ohne festen Wohnsitz. Seitens des Kommunalen Vollzugsdienstes wurde auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Und im weiteren Verlauf wurde erläutert, dass die Verbandsgemeinde für die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte zuständig ist, während die Sozialarbeit grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises fällt. Da die VG-Sachbearbeiter auch in anderen Außenstellen teilweise Aufgaben der Sozialarbeit übernehmen, soll hierzu eine Abstimmung mit Bad Ems erfolgen. Letztendlich empfahlen die Ausschüsse dem Verbandsgemeinderat, die Sanierungsmaßnahme durchzuführen und ermächtigten die Verwaltung zur Auftragsvergabe an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften.

Anträge lagen dann unter TOP 3 keine vor.

Wobei die Bürgermeisterin unter dem Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ die Ausschussmitglieder darüber unterrichtete, dass der Förderbescheid für die Sanierung der Zentralen Sportanlage Holzappel noch nicht vorliege (TOP 4).

Während des TOP 5 wurde über die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG beraten. Im Wesentlichen umfassen die Anpassungen eine Gemeindebedarfsfläche in der Stadt Diez für den geplanten Schulneubau. In Holzappel werden Gemeindebedarfsflächen für den Kindergartenneubau sowie für die Erweiterung der Zentralen Sportanlage dargestellt. Darüber hinaus wurden in Altendiez, Charlottenberg, Dörnberg, Holzappel und Laurenburg Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Bauamtsmitarbeiterin Rücker skizzierte den bisherigen Verfahrensablauf. Anschließend stellte Frau Keller vom beauftragten Ingenieurbüro die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor und erläuterte diese im Einzelnen. Die Stellungnahmen wurden entsprechend den vorliegenden Beschlussvorschlägen abgewogen und so empfahlen die Ausschüsse dem Verbandsgemeinderat, die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

Der TOP 6 umfasste die Beratung und Beschlussempfehlung zum Umgang mit dem aktuellen Sachstand zur energetischen Sanierung der Esterauschule Holzappel. Eine im Jahr 2023 durchgeführte Untersuchung hatte ergeben, dass die Schule zu den energetisch schlechtesten Gebäuden in Deutschland gehört. Für die geplante Sanierung wurde daraufhin eine Förderung aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“, kurz EFRE beantragt und im Dezember 2024 bewilligt. Im Rahmen der weiteren Evaluierung des Gebäudezustands mit den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch die beauftragten Ingenieurbüros ergab sich seinerzeit eine Kostenschätzung von ca. 4,5 Millionen Euro, wohingegen diese heute deutlich höher bei rund 11,2 Millionen Euro liegen. Besonders bei der Haus-, der Wärmeversorgungs-, der Raumluft- und der Elektrotechnik sowie bei Fassade, Dach und Trockenbau wurden erhebliche Mehrkosten festgestellt.

Darüber hinaus wurde erkannt, dass die vorhandene Gebäudefläche deutlich über dem für die zweieinhalb- bis dreizügige Grundschule erforderlichen Bedarf liegt. Seitens des Planungsbüros wurde daher vorgeschlagen, lediglich die benötigten Gebäudeteile zu sanieren und nicht benötigte zurückzubauen. Dieser Planungsansatz wurde mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt. Aufgrund der Förderbedingungen ist eine grundlegende Reduzierung der zu sanierenden Fläche jedoch nicht möglich. Nach Einschätzung des Ministeriums wäre in diesem Fall eine bewilligungskonforme und fristgerechte Umsetzung der Maßnahme nicht möglich, sodass zur Rückgabe der Fördermittel geraten wurde.

Weiter berichtete Bürgermeisterin Busch über die bisherigen Gespräche mit dem Ministerium. Auch ein Schreiben an die zuständige Staatssekretärin mit dem Ziel, eine Umsetzung der Sanierung auf Grundlage des angepassten Planungsansatzes zu ermöglichen, blieb bislang ohne Rückmeldung. Im Rahmen der Beratung wurde zudem die erhebliche Differenz zwischen der ursprünglichen Kostenschätzung und der inzwischen ermittelten Kosten thematisiert. Hierzu wurde erläutert, dass belastbare Kosten für die einzelnen Gewerke erst im Zuge der detaillierten Planung ermittelt werden konnten.

Letztendlich empfahl der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt dem VG Rat, die EFRE-Fördermittel für das Projekt zurückzugeben, da eine bewilligungskonforme Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der aktuell ermittelten Kosten nicht möglich ist.

In TOP 7 wurde über die geplante Klimatisierung der bislang noch nicht ausgestatteten Büros im Verwaltungsgebäude beraten. Nachdem bereits einzelne Räume wie das Bürgerbüro und der Sitzungssaal mit Klimageräten ausgestattet wurden, sollen nun auch die übrigen Büros klimatisiert werden. Für das Projekt soll eine entsprechende Förderung beantragt werden. Die Verwaltung prüfe bis zur Ratssitzung die Umsetzbarkeit der Maßnahme und den hierfür geeigneten Förderweg, so die Vorsitzende. Dementsprechend empfahlen die Ausschüsse dem Verbandsgemeinderat, dem Einbau der Klimatechnik zuzustimmen und die bestmögliche Förderung zu beantragen. Ungeachtet der Höhe der Förderung soll die Arbeiten jedoch umgesetzt werden.

Im sich anschließend anberaumten nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Diez vom 03.09.2026

Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde.

In TOP 2 empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat, die erste Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2026 in vorgelegter Form zu beschließen. Sowohl wurden im Zuge der Nachtragshaushaltssatzung alle Haushaltsansätze mit dem Ziel überprüft, mögliche Aufwandsminderungen sowie Ertragssteigerungen zu identifizieren und entsprechend zu berücksichtigen. Genauso wurden alle veranschlagten investiven Maßnahmen im Hinblick auf mögliche Preissteigerungen sowie ihre zeitliche Umsetzung geprüft. Neben den investiven Ansätzen wurden auch ausdrücklich sämtliche laufenden Aufwands- und Einnahmepositionen auf ihre Plausibilität untersucht und gegebenenfalls angepasst.

In TOP 3 wurde über die Sanierung und Modernisierung des Freibades Birlenbach beraten. Wobei der Verbandsgemeinderat bereits im Juni die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschlossen hatte. Da das Förderprogramm mit bislang rund 950 eingegangenen Projektskizzen und beantragten Bundesfördermitteln von insgesamt rund 3,2 Milliarden Euro deutlich überzeichnet ist, soll die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch für den Fall einer ausbleibenden Förderung auf diesem Wege sichergestellt werden. So soll das Freibad auch unabhängig von einer möglichen Förderung ertüchtigt werden, um einen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Für die Sanierung wurden zunächst Kosten von rund 675.000 Euro genannt, wobei mögliche Mehrkosten nicht ausgeschlossen werden können. Die Finanzierung müsste im Falle einer ausbleibenden Bundesförderung vollständig durch die VG sichergestellt werden, weshalb auch geprüft werden soll, ob gegebenenfalls eine Finanzierung aus Mitteln des Sondervermögens infrage kommen könnte. Im Übrigen wurde im weiteren Verlauf der Beratungen angeregt, im Zuge der durchzuführenden Arbeiten an der Sport- und Freizeiteinrichtung die Möglichkeit einer Bürger-/Energiegenossenschaft im Zusammenhang mit einer zu errichtenden Photovoltaikanlage ins Auge zu fassen.

Der TOP 4 befasste sich mit dem möglichen Beitritt der Verbandsgemeinde zur Regiopole Mittleres Rheinland e. V. Durch einen Beitritt als regionaler Partner soll insbesondere die Zusammenarbeit und der Austausch in den Bereichen Verwaltung und IT weiter ausgebaut werden. Die Regiopole Mittleres Rheinland verfolgt darüber hinaus Ziele zur Stärkung der Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft, Daseinsvorsorge, Raumentwicklung sowie Energie und Klima. Als regionaler Partner würde Diez fünf Stimmen bei Entscheidungen in dem Forum erhalten. Wobei die Mitgliedschaft die Zahlung von 0,125 Euro je Einwohner der Verbandsgemeinde bedingt.

Anschließend wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis, den Verbandsgemeinden und der Stadt Lahnstein zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter beraten. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird dieser Anspruch schrittweise eingeführt. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis und den beteiligten Kommunen. Wozu u. a. die jährliche Bedarfserhebung, die Organisation der Betreuung an Werktagen und in den Schulferien sowie der Aufbau kreisweiter Koordinations- und Verwaltungsstrukturen gehören. Geregelt ist, dass die Verbandsgemeinden insbesondere bei der Bedarfserhebung und der Organisation sowie der Ferienbetreuung unterstützen. Dahingegen übernimmt der Landkreis die Personalkosten für die vereinbarten Freitagsbetreuungsangebote sowie für die eingesetzten Koordinations- und Verwaltungskräfte. Schließlich empfahlen die Ausschussmitglieder dem Verbandsgemeinderat, den Kooperationsvertrag einzugehen.

Im Hinblick auf die Verkehrssicherung entlang des Lahnrad- und -wanderweges, für die die Verbandsgemeinde nach dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Rhein-Lahn-Kreis zuständig ist, wurde in TOP 6 über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen beraten. Eine Anfang des Jahres durchgeführte Baumkontrolle ergab, dass an rund 154 Bäumen insgesamt 87 Schadenspunkte festgestellt wurden. Die erforderlichen Maßnahmen reichen von der Entnahme von Totholz bis hin zur Fällung von Bäumen. Da sich das genaue Auftragsvolumen für die Durchführung der Sicherungsmaßnahmen nicht abschließend ermitteln lässt, wurde der Bürgermeisterin eine Vollmacht zur Vergabe des hierfür erforderlichen Auftrags erteilt.

Dann lagen während des TOP 7 keine Anträge vor.

Außerdem informierte Bürgermeisterin Busch die Ausschussmitglieder in dem Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ über die im Kontext mit der Esterauschule getroffene Entscheidung, deren energetische Sanierung aufgrund einer neuen Kostenschätzung nicht durchzuführen.

Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Versammlung wurde über drei Personalangelegenheiten entschieden.

[Weitere Informationen zu den Sitzungen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]