Hiermit weise ich darauf hin, dass für alle Grundstückseigentümer innerhalb der Ortslage- aufgrund der Straßenreinigungssatzung- eine Reinigungspflicht besteht.
Weiterhin sind die Eigentümer verpflichtet, Sträucher, Hecken, Äste usw. die vom privaten Bereich in die öffentliche Verkehrsfläche wachsen zurückzuschneiden. Straßenlampen und Straßenschilder sind ebenso freizuhalten.