Liebe Aullerinnen und Auller,
wir befinden uns jahreszeitlich noch mitten im Winter und hatten im vergangenen Dezember auch bereits mit vereisten Straßen und Gehwegen zu tun gehabt.
Wie sich dabei herausstellte, lief nicht alles zur Zufriedenheit ab und es ergaben sich Fragen der Zuständigkeit.
Ich weise deshalb auf die Satzung zur Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Aull hin. Hierin werden die Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung verpflichtet.
Ich möchte hier nur kurz zusammenfassen und zur Klarstellung beitragen.
Grundsätzlich sind die Gehwege, die Rinnsteine, sowie die Fahrbahn vor einem Grundstück zu reinigen, bzw. von Schnee und Eis zu befreien.
Dieses jedoch nur in der Zeit von 07.00 Uhr und 20.00 Uhr, wenn nötig aber auch mehrmals am Tag. Die Straßenreinigung muss grundsätzlich vor einem Sonntag, bzw. Feiertag erfolgen.
Die Satzung kann bei der Gemeinde Aull eingesehen werden oder online
https://www.vgdiez.de/vg_diez/Gemeinden/ unter Aull