Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 4/2024
Sonstige Nachrichten - Geilnau
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Winterdienstregelung, Räum- und Streupflicht:
Der Winter hat uns nun doch wieder eingeholt. Daher halte ich es für notwendig, auf die bestehende Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen hinzuweisen. Entsprechend dieser Regelungen gilt für jeden Anlieger:
- Gehwege einschließlich Rinnstein und Straßen vor einem Grundstück sind zu säubern und von Schnee und Eis zu befreien
- die Räumpflicht erstreckt sich in den Ortsgemeinden bis zur Mitte der Straße, bei einseitiger Bebauung auch darüber hinaus über die gesamte Breite
- bei anhaltendem Schneefall ist gegebenfalls mehrfach am Tag zu räumen, insbesondere in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr
- die Straßenreinigung muss grundsätzlich vor einem Sonntag bzw. Feiertag erfolgen
Am Fuhrweg und in der Austraße (Gefällstrecken) hat die Ortsgemeinde Salzbehälter am Straßenrand aufgestellt. Anwohner können zum Streuen der Straßenabschnitte Streumittel daraus entnehmen. Eine Entnahme für private Zwecke ist nicht zulässig. Dies ist eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde, eine Rechtspflicht besteht nicht. Ich wünsche uns allen einen unfallfreien Winter.
Friedhelm Rücker, Ortsbürgermeister