Die Ortsbürgermeisterin eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte fest, das form- und fristgerecht eingeladen wurde. In Tagesordnungspunkt (TOP 2) stand die vergangene Seniorenfeier im Mittelpunkt, für deren Planung sich dankenswerter Weise ein Ratsmitglied fand. Danach besetzte man aufgrund der Kommunalwahl vom 09.06.2024 die Ausschüsse des Gemeinderates neu (TOP 3). Im Zuge der angedachten Renovierungsarbeiten in der Lahnblickhalle wurde unter TOP 4 beschlossen, mit der Ertüchtigung der Toilettenanlagen im Eingangsbereich zu beginnen und entschied für deren Planung ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Anschließend bestimmten die Gemeindevertreter unter Ausschluss der Ratsmitglieder mit Sonder-/ Eigeninteresse den 1. Beigeordneten der Gemeinde zum Beauftragten für Belange im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet (TOP 5). Im Sinne des 21 GemHVO wurde während des TOP 6 zum Stand des Haushaltsvollzugs in der Ortsgemeinde berichtet, wobei es sich um eine Bestandsaufnahme hinsichtlich des Erreichens der Finanz- und Leistungsziele handelt. Hierbei ist deutlich darauf hinzuweisen, dass diese unterjährige Betrachtung des Budgets kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein kann, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Gelder gebunden sind, aber noch nicht buchhalterisch erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht wurden. Vielmehr werden alle Erträge und Aufwandspositionen zum Stichtag 03.07.2024 betrachtet. In TOP 7 beschloss der Rat dann die 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Altendiez/Heistenbach“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB). Hintergrund der Maßnahme ist die seit Herbst 2018 geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes im Gewerbegebiet. Aufgrund der Tatsache, dass Altendiez kein zentraler Ort im Sinne des Landesplanungsrechts ist, war das Vorhaben zunächst einer raumordnungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Diese umfasste eine Verträglichkeitsuntersuchung in Bezug auf die Einzelhandelsbereiche von Diez und Holzappel, welche positiv ausfiel. Im Anschluss daran erfolgte eine vereinfachte raumordnerische Prüfung sowie ein Zielabweichungsverfahren, welches am 15. Juni 2023 von der SGD Nord genehmigt wurde. Die Abweichung von den Vorgaben des Zentralitätsgebots sowie des städtebaulichen Integrationsgebots wurde zugelassen. Auf dieser Grundlage kann nun die erforderliche Änderung des Bebauungsplans vorgenommen und im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden, da es sich um eine Nachverdichtung handelt. (TOP 7). Darauffolgend erteilte man gemäß § 36 BauGB sein Einvernehmen zu einer geplanten Baumaßnahme (TOP 8). Der TOP 9 beinhaltete die Vergabe von Straßennamen für das Neubaugebiet. Die Sitzung endete mit TOP 10 „Verschiedenes“. Zudem war der Aufruf eines nicht-öffentlichen Teils entbehrlich.
[Weitere Informationen zu der Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]