Gemäß § 5 der Satzung der Angliederungsjagdgenossenschaft findet am Mitwoch, 12.02.2025 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Cramberg, eine Versammlung der Angliederungsjagdgenossenschaft statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen eingeladen. Jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Hierbei dürfen nicht mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigt werden. Bei Grundstücken, die im Eigentum oder Gesamteigentum mehrer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Eigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (§ 6 BJG, befriedete Bezirke), gehören nicht der Jagdgenossenschaft an.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung |
| 2. | Wahl Schriftführer/in |
| 3. | Feststellung der Zahl der anwesenden Jagdgenossen und der von ihnen vertretenen Flächen |
| 4. | Bericht über die Verwendung des Reinertrags für die Haushaltsjahre 2019-2023 |
| 5. | a). Neuwahlen Vorsitzende/Vorsitzender |
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| b) Neuwahl Stellvertretung |
| 6. | Verschiedenes |