Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzheim hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohneinheiten geschaffen werden. Weitere Einzelheiten werden den Beteiligten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.
Holzheim, den 21.01.2026
Werner Dittmar, Ortsbürgermeister
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegen die Entwurfsunterlagen am 29.01.2026 von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Zimmer 209, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez bereit. Darüber hinaus können die Entwurfsunterlagen im Internet eingesehen werden unter https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.
Holzheim, den 21.01.2026